Beitragsordnung des Wetzlarer Geschichtsvereins e. V.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt der Wetzlarer Geschichtsverein e. V. Beiträge.
- Der Jahresbeitrag für Einzelpersonen beträgt 15,- €.
Schüler, Jugendliche und Auszubildende zahlen den halben Beitrag. Der Jahresbeitrag für Familien beträgt 23,- €.
- Die Mitglieder können dann höhere Beiträge bezahlen.
Der den Beitrag übersteigende Betrag wird als Spende betrachtet und ist steuerlich absetzbar.
- Mitglieder, die den Familienbeitrag bezahlen, erhalten nur ein Exemplar der Veröffentlichungen kostenlos.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
- Die zu zahlenden Beiträge werden im ersten Quartal des Geschäftsjahres im Einzugsverfahren erhoben
oder sind bis zum 31. 03. des laufenden Kalenderjahres zu zahlen.
- Mitglieder sind zum Bezug der neu erscheinenden Veröffentlichungen erst nach der Ausgleichung
des Bankkontos berechtigt.
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.03.2024 betragen die Jahresbeiträge ab dem 01.01.2025 für Einzelpersonen 20,- €. für Familien 25,- € für Firmen und Institutionen 50,- € Schüler, Jugendliche und Auszubildende zahlen den halben Beitrag.
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